Stromleitung. Bild: aboutpixel.de - Jörg Kleinschmidt
Jörg Kleinschmidt / aboutpixel.de

Archivbeitrag | Newsletter 2011Handwerk kritisiert Benachteiligung von KMU in den Energiewende-Gesetzen

Im Juni hat die schwarz-gelbe Regierungskoalition, quasi in letzer Minute, eine umstrittene Regelung in den Energiewende-Gesetzen untergebracht. Demnach werden Unternehmen, die mehr als zehn Gigawattstunden Strom pro Jahr abnehmen von den Netzentgelten befreit.

Im Gegenzug sollen Verbraucher mit geringerem Strombedarf, also auch kleine und mittlere Handwerksbetriebe, stärker zur Kasse gebeten werden. Ungefähr ein Viertel des Strompreises beruht auf dem Netzentgelten. Die Kosten für die kleineren Verbraucher belaufen sich auf mindestens 240 Millionen Euro allein 2012.

Strompreisdiskriminierung fatales Signal für Mittelstand

Der Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) sieht in der Regelung eine neuerliche Benachteiligung vieler Handwerksunternehmen. ZDH-Präsident Otto Kentzler sagte gegenüber der Berliner Zeitung, dass die Befreiung weniger Großunternehmen von den Netzdurchleitungs-Entgelten ein fatales Signal für die Privathaushalte und den gewerblichen Mittelstand sei. Sie reihe sich ein in andere Strompreisdiskriminierungen kleinerer Unternehmen, beispielsweise bei der Förderung erneuerbarer Energien.

Auch Großverbraucher brauchen ein modernes Stromnetz

Immerhin, so Kentzler, seien auch große Stromverbraucher auf ein modernes, leistungsfähiges Stromnetz angewiesen. Es könne deshalb nicht sein, dass Privathaushalte und mittelständische Unternehmen gerade auch des Handwerks künftig die Netznutzung für Großverbraucher bezahlen sollen.