Startseite

Betriebswirtschaft
Auftragswesen
Betriebsübergabe + -übernahme
Existenzgründung
Gründercoaching
Kapitalbedarf + Finanzierung
Kostenrechnung + Kalkulation
Krisenbewältigung
Marketing
Öffentliche Förderung
Personal
Rechnungen + Belegwesen
Rechtsformen
Stellungnahmen
Unternehmenssicherung
Ansprechpartner
Existenzgründung
Starter-Center
Ablaufplan Existenzgründung
Businessplan + Unternehmenskonzept
Erfüllung steuerlicher Pflichten
Gründercoaching
Handwerksrecht
Idee + Person
Kapitalbedarf + Finanzierung
Kostenrechnung + Kalkulation
Marketing
Öffentliche Förderung
Personal
Rechtsformen
Standortwahl
Umsatz- + Ertragsvorschau
Versicherungen
Ansprechpartner
Außenwirtschaft
Einstieg ins Auslandsgeschäft
Europäische Union
Grenzüberschreitend arbeiten
Außenwirtschaftsförderung
Informationen + Links
Veranstaltungen + Regionales
Enterprise Europe Network
Newsletter Außenwirtschaft
Ansprechpartner
Messen
Messebeteiligung
Fördermöglichkeiten
Denkmalpflege
Mitgliedschaft bei der Handwerkskammer
Internet + Neue Medien
Recht
Arbeits- und Sozialrecht
Zivil- und Wirtschaftsrecht
Öffentliches Recht
Inkassostelle
Vertragsmuster + Formulare
Ansprechpartner
Standortfragen
Landes- + Regionalplanung
Bauleitplanung
Arbeitsstätten
Baubestimmungen
Gewerbeflächenservice
Ansprechpartner
Technik
Arbeitssicherheit
CE-Kennzeichnung
Maschinenbewertung
Zulieferwesen
Auftragswesen
Förderprogramme
Ansprechpartner
Technologie + Innovation
Technologietransfer
Hörsaal Handwerk
Erfinderberatung + Schutzrechte
Förderprogramme
Transferbrief Leipzig
Wettbewerbe + Preise
Qualitätsmanagement
Ansprechpartner
Umwelt + Energie
Betrieblicher Umweltschutz
Betriebliche Energieeffizienz
Umweltgerechtes Bauen
Förderprogramme
Umweltmanagement
Umweltmarketing
Umweltallianz Sachsen
Sächsische Arbeitsschutz-Konferenz
Broschüren + Praxishilfen
Wettbewerbe + Preise
Ansprechpartner
Formulare + Downloads
Existenzgründung
Betriebswirtschaft
Recht
Außenwirtschaft

Einkommensteuer

Die Gewinne der Einzelunternehmen und Personengesellschaften (hier: Gewinnanteile) unterliegen der Einkommensteuer. Diese ist auch Grundlage für den Solidaritätszuschlag (5,5 Prozent) und gegebenenfalls die Kirchensteuer.

Die Einkommensteuer bemisst sich nach dem Einkommen im Kalenderjahr. Steuerpflichtig sind gemäß § 2 Absatz 1 EStG sieben Einkunftsarten: Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft, Gewerbebetrieb, selbstständiger Arbeit, nichtselbstständiger Arbeit, Kapitalvermögen, Vermietung und Verpachtung sowie sonstige Einkünfte. Oberhalb des Grundfreibetrags von 7.664 Euro beginnt die Besteuerung mit dem Eingangssteuersatz von 15 Prozent. Sie steigt in zwei Progressionszonen bis zu einem Spitzensteuersatz von 42 Prozent welcher bei einem zu versteuerndem Einkommen von über 52.152 Euro einsetzt. Bei Gewinnen über 250.000 Euro erhöht sich der Spitzensteuersatz auf 45 Prozent (sogenannte Reichensteuer).

Die Steuerschuld haben Sie jährlich über die Einkommensteuererklärung bis zum 31. Mai des Folgejahres zu ermitteln und anzumelden. Vorauszahlungen auf die Einkommensteuer sind vierteljährlich (10. März / 10. Juni /10. September / 10. Dezember) zu leisten. Seit Januar 2008 haben Einzelunternehmen und Personengesellschaften die Möglichkeit, Gewinne, die der Einkommensteuer unterliegen, im Unternehmen einzubehalten (Thesaurierung). Auf Antrag werden diese mit 28,25 Prozent besteuert. Bei einer nachträglichen Entnahme in den Folgejahren fällt allerdings eine 25-prozentige Nachversteuerung an.

Aktuelle Steuertabellen liegen Ihrem Steuerberater vor. Weiterhin ist es möglich diese im Buchhandel zu erwerben.
Service im Überblick