Berufsausbildung in außerbetrieblichen Einrichtungen.

Berufsausbildung in außerbetrieblichen Einrichtungen nach SGB III

Auszubildende mit schulischen Defiziten und/oder sozialen Problemen bedürfen für die Aufnahme, Fortsetzung und den erfolgreichen Abschluss einer Berufsausbildung sowie zur Begründung oder Festigung eines Beschäftigungsverhältnisses (im Anschluss an eine geförderte außerbetriebliche Ausbildung) besonderer Unterstützung.

Die Handwerkskammer beteiligt sich an der Berufsausbildung in außerbetrieblichen Einrichtungen nach SGB III.

Diese Maßnahme wird ausschließlich in integrativer Form (nicht in kooperativer Form) durchgeführt. Zielgruppe sind förderungsbedürftige Jugendliche unter 25 Jahren. Die Ausbildungsplatzvergabe erfolgt durch die zuständigen Arbeitsagenturen und ARGEn.

Das Bildungs- und Technologiezentrum (BTZ) führt die fachpraktischen als auch fachtheoretischen Unterweisungen (Stütz- und Förderunterricht) durch. Praktika werden von 40 bis 120 Arbeitstagen in Betrieben durchgeführt, die durch das Bildungszentrum geworben werden.

Aufgrund der Vielfalt der anerkannten Berufe können nicht alle Berufe im BTZ ausbildet werden, der Schwerpunkt liegt daher bei den Ausbildungsberufen des Handwerks. Wir sind aber für neue Ausbildungspartner immer offen.
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