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Zur Handwerkskammer gehören die Inhaber von Handwerksbetrieben sowie die Gesellen und Lehrlinge. Bild: aboutpixel.de - Rainer Sturm

Mitgliedschaft bei der Handwerkskammer

Handwerkskammern wurden auf der Grundlage des Gesetzes zur Ordnung des Handwerks errichtet. Sie vertreten die Interessen des Handwerks.

Mitglieder der Handwerkskammer sind die Inhaber eines Betriebes, eines Handwerks und eines handwerksähnlichen Gewerbes des Handwerkskammerbezirks sowie die Gesellen, andere Arbeitnehmer mit einer abgeschlossenen Berufsausbildung und die Lehrlinge dieser Gewerbetreibenden. Zur Handwerkskammer gehören auch Personen, die selbstständig eine so genannte nichtwesentliche Tätigkeit eines Handwerks gewerblich ausüben.
 

Kräfte des Handwerks werden gebündelt

Nur mit der Mitgliedschaft aller Handwerksbetriebe kann die Kammer ihre Aufgaben optimal erfüllen und als Sprecher des Handwerks auftreten. Die Handwerkskammern helfen den Unternehmen mit umfangreichen Beratungsleistungen. Auch als politische Interessenvertretung machen sich die Handwerkskammern für das Handwerk stark. Sie sorgen dafür, dass die Kräfte des Handwerks gebündelt werden. Sie sind unabhängig von Einzelinteressen der Mitgliedsbetriebe und vertreten das Gesamtinteresse des Handwerks.
 

Handwerkskammer erfüllt hoheitliche Aufgaben für den Staat

Darüber hinaus hat der Staat den Handwerkskammern Aufgaben hoheitlicher Art übertragen. Die Handwerkskammern erfüllen diese effizient und unbürokratisch zum Beispiel im Bereich der beruflichen Bildung, des Prüfungswesens, der Wirtschaftsförderung und des Sachverständigenwesens.

Mit der Organisation der Handwerkskammern hat sich das Handwerk eine Körperschaft geschaffen, deren Basis im ehrenamtlichen Wirken ihrer gewählten Mitglieder besteht. Handwerker engagieren sich iin der Vollversammlung und im Vorstand, in verschiedenen Gremien und in zahlreichen Prüfungsausschüssen. Ihre Arbeit ist für alle Mitglieder unverzichtbar. Sie ist direkte Interessenvertretung des Handwerks.

  

Bild: aboutpixel.de - Rainer Sturm

Mitglied bei der Handwerkskammer zu Leipzig werdenweiter
Sonderregelungen zur Eintragung in die Handwerksrolleweiter
Verzeichnis der verwandten Handwerkeweiter
Antrag auf Eintragung, Änderung, Erweiterung in die Handwerksrolle beziehungsweise in das Verzeichnis der zulassungsfreien Handwerke und handwerksähnlichen Gewerbe  PDF-Datei [479kB]
Antrag auf Erteilung Ausübungsberechtigung nach § 7a (HwO)  PDF-Datei [340kB]
Antrag auf Erteilung Ausübungsberechtigung nach § 7b (HwO)  PDF-Datei [333kB]
Antrag auf Erteilung Ausnahmebewilligung nach § 8 (HwO)  PDF-Datei [411kB]
Antrag auf Erteilung Ausnahmebewilligung nach § 9 (HwO)  PDF-Datei [337kB]
Betriebsleitererklärung  PDF-Datei [196kB]
Erklärung zur Erfassung und Pflege der Daten für die Internet-Betriebsdatenbank der Handwerkskammer zu Leipzig  PDF-Datei [318kB]
Meldung der vorübergehenden Erbringung von Dienstleistungen gemäß § 8 EU/EWR-Handwerk-Verordnung  PDF-Datei [347kB]
Service im Überblick