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Verzeichnis der verwandten Handwerke

Die Anlage zur Verordnung über verwandte Handwerke vom 18. Dezember 1968 (BGBl. 1 S. 1355), die durch das Dritte Gesetz zur Änderung der Handwerksordnung (HwO) und anderer handwerksrechtlicher Vorschriften vom 24. Dezember 2003 und vom 22. Juni 2004 geändert worden ist, ist wie folgt gefasst.

Spalte 1Spalte 2
BäckerKonditoren
KonditorenBäcker
 InformationstechnikerElektrotechniker 
 ElektrotechnikerInformationstechniker
 ElektrotechnikerElektromaschinenbauer
 ElektromaschinenbauerElektrotechniker
KraftfahrzeugtechnikerZweiradmechaniker (Krafträder)
ZweiradmechanikerKraftfahrzeugtechniker (Krafträder)
LandmaschinenmechanikerMetallbauer
MetallbauerFeinwerkmechaniker, Landmaschinenmechaniker
Maler und LackiererStuckateure
StuckateureMaler und Lackierer (Maler)
DachdeckerKlempner
KlempnerDachdecker
 Orthopädietechniker  Orthopädieschuhmacher
(diabetes adaptierte Fußbettungen)
OrthopädieschuhmacherOrthopädietechniker
(diabetes adaptierte Fußbettungen)
 
Wer in die Handwerksrolle mit einem Gewerk der Spalte I eingetragen ist beziehungsweise wird, kann aufgrund der Verwandtschaft durch einen Antrag mit dem weiteren Gewerk der Spalte 2 eingetragen werden.
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