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Mitglied bei der Handwerkskammer zu Leipzig werden

Wer in einem Handwerk selbstständig tätig werden möchte, muss sich bei der Handwerkskammer registrieren lassen. Mitglieder können das gesamte Dienstleistungs- und Informationsangebot Ihrer Kammer nutzen.

Folgende Möglichkeiten zur Mitgliedschaft bestehen
  • Tätigkeit im zulassungspflichtigen Handwerk nach Anlage A zur Handwerksordnung oder eines wesentlichen Teilbereiches davon eigene Qualifikation oder angestellter qualifizierter Betriebsleiter (insbesondere Meisterbrief, Ingenieurzeugnis, volkseigener Meisterabschluss(VE), Industriemeister, staatlich geprüfter Techniker, Ausnahmebewilligung und Ausübungsberechtigung),
  • Tätigkeit im zulassungsfreien Handwerk und/oder handwerksähnlichen Gewerbe nach Anlage B zur Handwerksordnung: keine Qualifikation erforderlich,
  • Einfache handwerkliche Tätigkeit, die nicht zum Kernbereich eines zulassungspflichtigen Handwerks gehört und die Person ihre Ausbildung in dem Handwerksberuf erfahren hat, individuelle Abklärung erforderlich,
  • Bei gemischt gewerblicher Tätigkeit (zum Beispiel Handel und Handwerk) ist jeweils eine Einzelfallklärung erforderlich.
Anlage A zur Handwerksordnung  PDF-Datei [68kB]
Anlage B1 zur Handwerksordnung  PDF-Datei [72kB]
Anlage B2 zur Handwerksordnung  PDF-Datei [72kB]
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