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Beratung |
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Mitglied bei der Handwerkskammer zu Leipzig werdenWer in einem Handwerk selbstständig tätig werden möchte, muss sich bei der Handwerkskammer registrieren lassen. Mitglieder können das gesamte Dienstleistungs- und Informationsangebot Ihrer Kammer nutzen. Folgende Möglichkeiten zur Mitgliedschaft bestehen Tätigkeit im zulassungspflichtigen Handwerk nach Anlage A zur Handwerksordnung oder eines wesentlichen Teilbereiches davon eigene Qualifikation oder angestellter qualifizierter Betriebsleiter (insbesondere Meisterbrief, Ingenieurzeugnis, volkseigener Meisterabschluss(VE), Industriemeister, staatlich geprüfter Techniker, Ausnahmebewilligung und Ausübungsberechtigung), Tätigkeit im zulassungsfreien Handwerk und/oder handwerksähnlichen Gewerbe nach Anlage B zur Handwerksordnung: keine Qualifikation erforderlich, Einfache handwerkliche Tätigkeit, die nicht zum Kernbereich eines zulassungspflichtigen Handwerks gehört und die Person ihre Ausbildung in dem Handwerksberuf erfahren hat, individuelle Abklärung erforderlich, Bei gemischt gewerblicher Tätigkeit (zum Beispiel Handel und Handwerk) ist jeweils eine Einzelfallklärung erforderlich.

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Service im Überblick
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