Checkliste für Betriebsbeendigung
Die tatsächlich erforderlichen Schritte sind immer Einzelfall bezogen. Entscheidend ist zum Beispiel, in welcher Rechtsform (natürliche oder juristische Person (zum Beispiel GmbH) oder Personengesellschaft (zum Beispiel GbR) die gewerbliche Tätigkeit durchgeführt wurde. Auf Grund von zahlreichen Kriterien (eventuell Unternehmensnachfolge, Kündigungsfristen, offenen Forderungen, steuerrechtliche Gesichtspunkte) sollte eine Beendigung langfristig geplant werden.
Wenn es konkret wird
- Löschungsantrag bei der Handwerkskammer mit Begründung,
- Betrieb beim Gewerbeamt abmelden,
- die Arbeitsagentur wegen der Betriebsnummer informieren,
- gegebenenfalls eigene gesetzliche Rentenversicherung informieren,
- Betrieb beim Finanzamt abmelden,
- der Berufsgenossenschaft Beendigung mitteilen,
- bei Handelsregistereintragung eventuell Liquidation einleiten usw.,
- Betrieb bei Krankenkasse abmelden (wenn Arbeitnehmer beschäftigt),
- Betrieb gegebenenfalls bei der Innung abmelden,
- Bestehende Verträge anpassen beziehungsweise beenden: gegebenenfalls Gesellschaftsvertrag, Kreditverträge, Arbeitsverträge, Berufsausbildungsverträge (mit der Handwerkskammer Kontakt aufnehmen), Versicherungsverträge, Miet-/Pachtverträge, sowie Leasing- und Wartungsverträge, eventuell Kooperationsverträge mit anderen Unternehmen, eventuell Verträge über Softwarenutzung,
- Kunden/Lieferanten informieren und gegebenenfalls Verträge beenden,
- Werbemittel (E-Mail-Adresse, Internetauftritt / Drucksachen),
- Konzessionen kündigen (zum Beispiel Installateurverzeichnis für Gas/Elektro/Wasser, AU- beziehungsweise HU-Berechtigung,
- Vollmachten einziehen,
- Bankkonto, Daueraufträge beziehungsweise Lastschriften ändern beziehungsweise. kündigen,
- Fahrzeuge um- beziehungsweise abmelden,
- Telefonnummer,
- Post gegebenenfalls Nachsendeauftrag,
- Patente, Lizenzen, Markenrechte.
Ansprechpartner

Leiterin Hauptabteilung Recht und Organisation
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Fax 0341 2188-14515
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Justiziar / Leiter Handwerksrolle
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Justiziarin
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