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Aus- und Weiterbildung |
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Kurzinformation zur AufstiegsförderungFinanzierungshilfen nach dem Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG) Anspruchsberechtigte
- Personen, die eine nach der Handwerksordnung oder dem Berufsbildungsgesetz anerkannte Ausbildung abgeschlossen haben.
Ausbildungsmaßnahme - Muss über dem Niveau einer Facharbeiter-, Gesellen- und Gehilfenprüfung oder eines Berufsfachabschlusses liegen.
Ausschluss der Förderung - bei anderweitiger Förderung der Maßnahme, zum Beispiel nach dem BAföG, SGB III,
- bereits erworbener staatlicher oder staatlicher anerkannter Hochschulabschluss,
- vorheriger Abschluss einer Fortbildung mit über 400 Stunden und öffentlich rechtlicher Prüfung (zum Beispiel Geprüfter Polier, Betriebswirt und ähnliches), welche bereits nach dem AFBG gefördert wurde.
Eine Altersbeschränkung für die Förderung besteht nicht. Maßnahmen sind förderfähig, wenn sie in Vollzeitform mindestens 400 Stunden umfassen, innerhalb von 36 Kalendermonaten abschließen und an vier Werktagen mindestens 25 Unterrichtsstunden stattfinden oder wenn sie in Teilzeitform mindestens 400 Stunden umfassen, innerhalb von 48 Kalendermonaten abschließen und innerhalb von acht Monaten mindestens 150 Unterrichtsstunden stattfinden.
Leistungsumfang - Kosten der Fortbildungsmaßnahme (Lehrgangs- und Prüfungsgebühren) bis maximal 10.226 Euro dabei: rückzahlungsfreier Zuschuss in Höhe von 30,5 Prozent,
- bei Bestehen der Prüfung wird ein Erlass von 25 Prozent auf das auf die Lehrgangs- und Prüfungsgebühren entfallende Restdarlehen gewährt,
- Alleinerziehende erhalten zusätzlich bis zu 113 Euro Kinderbetreuungskosten monatlich,
- Meisterstück 50 Prozent der Kosten, maximal 1.534 Euro, als Darlehen,
- in Vollzeitform zusätzlich: einkommens- und vermögensabhängige Unterhaltsbeiträge bis zu 697 Euro (238 Euro Zuschussanteil) für Alleinstehende und nach Familienstand und -größe gestaffelt bestimmte weitere Erhöhungsbeträge.
Darlehensbedingungen - Darlehen ist während der Fortbildungsmaßnahme und einer anschließend zweijährigen Karenzzeit, maximal sechs Jahre, zins- und tilgungsfrei, anschließend ist das Darlehen zinsgünstig (EURIBOR-Zinssatz plus ein Prozent Verwaltungskostenaufschlag) innerhalb von zehn Jahren mit einer monatlichen Mindestrate von 128 Euro zurückzuzahlen,
- Existenzgründern wird unter bestimmten Voraussetzungen 33 beziehungsweise 66 Prozent des auf die Lehrgangs- und Prüfungsgebühren entfallenden Restdarlehens erlassen,
- Darlehenspartner ist die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW), die mit dem Anspruchsberechtigten einen privatrechtlichen Darlehensvertrag abschließt.
Antragstellung
- Der Antrag muss spätestens bis zum Ende der Fortbildungsmaßnahme oder des Maßnahmeabschnittes (letzter Unterrichtstag) bei der AFBG-Stelle eingereicht werden.
- Bei Beantragung von Unterhalt (Vollzeitmaßnahmen) sollte der Antrag bei Maßnahmebeginn vorliegen, da die Gewährung von Unterhalt erst ab dem Monat der Antragstellung erfolgen kann.
- Antragsformulare sind in der Handwerkskammer zu Leipzig (Antragsstelle Aufstiegsfortbildungsförderung) ausgefüllt abzugeben.
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