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Beratung |
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Schutz vor Forderungsausfällen - ChecklisteStand: April 2010 1. Checkliste, für jeden Auftrag abzuhaken Vor der Arbeit Ist mein Gesprächspartner kompetent, den Auftrag zu erteilen? Liegt mir der Auftrag schriftlich vor? Habe ich den Auftrag schriftlich bestätigt? Habe ich im Schriftwechsel (Angebot, Auftragsbestätigung, Rechnung) den Auftraggeber immer einheitlich bezeichnet Firma, Vor- und Zuname?
Während der Arbeit
Habe ich jede erbrachte Leistung schriftlich nachgewiesen, um Abschlagszahlungen anfordern zu können? Hat der Kunde nie Grund zur Zahlungsverzögerung, weil ich immer mängelfrei und pünktlich liefere?
Bei Nachtragsangeboten
Ist mein Gesprächspartner für den Auftrag zuständig? Wenn ich mir darüber nicht sicher bin: habe ich der kompetenten Stelle die Nachtragsvereinbarung schriftlich bestätigt? Habe ich dem Auftraggeber den voraussichtlichen Umfang und den Stundenverrechnungssatz mitgeteilt? Liegt mir die schriftliche Bestätigung vom Auftraggeber vor, ehe ich mit den Lohnstundenarbeiten beginne?
Nach der Arbeit Ist der Abnahmetermin vereinbart? Ist die Schlussrechnung geschrieben? ... und sorgfältig auf Vollständigkeit geprüft ... ... und mit Zahlungsdatum versehen? Liegt ein ausgefüllter Überweisungsträger bei? Sind die Zahlungseingänge überwacht?
Nach der Zahlungsfrist
Habe ich den säumigen Zahler schon angesprochen? Habe ich gemahnt und Verzugszinsen angekündigt? Gibt es Gewährleistungsbürgschaften, die ich zurückfordern kann?
2. Beispiel einer Rechnungslegung Nach dem der Handwerker Rechnung gelegt hat mit konkreten Zahlungsziel, zum Beispiel Rechnung ist zahlbar bis zum 16. März 2010 (Wichtig: immer Datum angeben). Zahlungserinnerung am 17. März 2010 mit Zahlungsziel 24. März 2010 (sieben Tage). letzte außergerichtliche Zahlungsaufforderung per Einschreiben/Rückschein oder persönliche Übergabe am 25. März 2010 mit Zahlungsziel 1. April 2010 und Rechnung in Ablichtung beilegen. Auf diese Zahlungsaufforderung bitte Inkassoaufkleber anbringen, falls danach Mahn- und Inkassostelle der Handwerkskammer zu Leipzig beauftragt wird.
Ab 15. April 2010 Auftrag an Mahn- und Inkassostelle der Handwerkskammer zu Leipzig oder externes Inkasso beziehungsweise. Rechtsanwalt mit der weiteren Bearbeitung. Weiterer Ansprechpartner Amtsgericht Handelsregister Bernhard-Göring-Straße 64 04275 Leipzig Fax: 0341 4940600 Internet: www.handelsregister.de Sprechzeiten: Montag bis Freitag von 9 bis 12 Uhr, Dienstag zusätzlich von 13 bis 15 Uhr

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