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Ingo Bartussek / fotolia.com

Rechtsform: Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)

Die GmbH ist eine bei mittelständischen Handwerksbetrieben beliebte Rechtsform. Sie verfügt als Kapitalgesellschaft über eine eigene Rechtspersönlichkeit (juristische Person). Die Gesellschafter sind mit Einlagen auf das Stammkapital (insgesamt mindestens 25.000 Euro) beteiligt, die Mindesteinlage beträgt eines Gesellschafters beträgt 100 Euro. Auch eine Sachgründung ist möglich, wobei die Werthaltigkeit der eingebrachten Gegenstände mittels eines Sachgründungsberichts zu belegen ist.

Die GmbH wird in das Handelsregister eingetragen, der Gesellschaftsvertrag (Satzung) bedarf der notariellen Beurkundung. Die Gesellschafter haften nur mit ihren Einlagen. Die Haftung mit dem Privatvermögen wird – außer bei Fehlverhalten in der Krise – ausgeschlossen. Die GmbH wird vertreten durch den Geschäftsführer, der nicht Gesellschafter sein muss. Eine Mindestanzahl von Gesellschaftern ist nicht erforderlich, auch eine Ein-Mann-GmbH ist möglich und üblich. Im Gegensatz zur Gründung durch mehrere Personen hat der Alleingründer entweder das Stammkapital voll einzuzahlen oder für den noch nicht eingezahlten Teil Sicherheiten zu bestellen.
 

Vorteile

  • persönliche Haftung der Gesellschafter ist ausgeschlossen
  • angestellter Geschäftsführer (Gehalt mindert steuerlichen Gewinn)
  • Kapitalanteile grundsätzlich veräußerlich und vererbbar (erleichterte Nachfolge)
  • gewisse Stabilität der Gesellschaft durch rechtliche Verselbstständigung
  • unter Umständen steuerliche Vorteile (v. auch bei überdurchschnittlichen Gewinnen)
  • lukrative Möglichkeiten der betrieblichen Altersvorsorge




Nachteile

  • Mindeststammkapital 25.000 Euro
  • Gründungsaufwand und -kosten hoch (bei einem Stammkapital von 25.000 Euro etwa 1.500 Euro)
  • streng formalisiert, komplizierte rechtliche Regelungen
  • intensive steuerliche Beratung erforderlich
  • Kreditwürdigkeit stark von Kapitalbasis abhängig (häufig persönliche Sicherheiten notwendig, dadurch wiederum persönliche Haftung)
  • strenge Insolvenzantragspflicht des Geschäftsführers bei wirtschaftlichen Schwierigkeiten
  • aufwändige und langfristige Abwicklung (Liquidation)


 
Was ist bei der Handwerkskammer einzureichen?

  • Antrag auf Eintragung in die Handwerksrolle
  • Anstellungsvertrag mit dem handwerklich-technischen Betriebsleiter
  • Qualifikationsnachweise des technischen Betriebsleiters (beglaubigt)
  • Betriebsleiterbestätigung
  • Krankenversicherungsnachweis, dass das Unternehmen den Betriebsleiter bei der Krankenkasse angemeldet hat
  • Kopie der Handelsregistereintragung und GmbH-Vertrag

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Markus Richter

Abteilungsleiter Recht und Organisation

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