Verzeichnis der für allgemeinverbindlich erklärten Tarifverträge mit Relevanz für Mitgliedsbetriebe der Handwerkskammer zu Leipzig
Stand: April 2012
Dieses Verzeichnis soll einen Überblick über die für das sächsische Handwerk relevanten allgemeinverbindlichen Tarifverträge geben.
"Allgemeinverbindlich" bedeutet dabei, dass die Regelungen des aufgeführten Tarifvertrags innerhalb seines Geltungsbereichs auch die bisher nicht tarifgebundenen Arbeitgeber und Arbeitnehmer erfassen. Das heißt, der Tarifvertrag ist auch für solche Arbeitgeber und Arbeitnehmer verbindlich, die nicht bereits als Mitglieder der den Tarifvertrag abschließenden Verbände beziehungsweise Gewerkschaften tarifgebunden sind. Dies gilt unabhängig von einer etwaigen Innungsmitgliedschaft für jeden Betrieb.
Die Allgemeinverbindlichkeit bezieht sich dabei nur auf bestimmte, unten aufgelistete Tarifverträge, nicht etwa auf alle bestehenden Tarifverträge eines Tarifbereichs/Handwerks. Dabei endet die allgemeinverbindliche Wirkung in der Regel mit Ablauf des jeweiligen Tarifvertrags. Besondere Beachtung innerhalb der allgemeinverbindlichen Regelungen gilt den sogenannten Mindestlohn-Tarifverträgen, die Mindestlöhne für alle in diesem Handwerk Beschäftigten verbindlich vorschreiben. Für alle entsprechenden Betriebe gültige Mindestlohn-Tarifverträge gibt es derzeit zum Beispiel im Baugewerbe, Maler- und Lackierer- und Dachdeckerhandwerk.
Nähere Informationen und Auskünfte zu Inhalt, Gültigkeit, etwaigen Einschränkungen oder Ausnahmen eines einzelnen allgemeinverbindlichen Tarifvertrags können unter Angabe der genauen Bezeichnung des Tarifvertrags und des fraglichen Zeitraums beim Bundesministerium für Arbeit und Soziales, Wilhelmstraße 49, 10117 Berlin, eingeholt werden.
Das Verzeichnis der aktuellen allgemeinverbindlichen Tarifverträge wird im Internet bei www.bmas.de unter "Themen", "Arbeitsrecht", "Tarifverträge", "Verzeichnis der für allgemeinverbindlich erklärten Tarifverträge" veröffentlicht.
Das Sächsische Staatsministerium für Wirtschaft und Arbeit stellt auf seiner Internetseite die Grunddaten von 90 Tarifverträgen zur Verfügung. Das Tarifregister des Freistaates Sachsen hat die Aufgabe Tarifverträge, die in den Geltungsbereich des Freistaates fallen, zu sammeln und Auskünfte über deren Allgemeinverbindlichkeit sowie einzelne Inhalte aus Tarifverträgen an öffentliche Einrichtungen sowie Arbeitnehmer und Arbeitgeber zu erteilen.
Die Tarifdaten finden Sie unter www.smwa.sachsen.de.