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Aus- und Weiterbildung |
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Informationen für Handwerksunternehmen zu Mobilitätsberatung und Auslandsbildung - Dauer und Land
Die Maximaldauer eines Auslandsaufenthaltes während der Ausbildung beträgt ein Viertel der Regelausbildungszeit. Bei einer dreijährigen Ausbildung sind dies neun Monate. Verkürzungen oder Verlängerungen bleiben dabei unberücksichtigt. Die Maximaldauer kann im Block oder auch in einzelnen Abschnitten genutzt werden. Ein Auslandsaufenthalt ist grundsätzlich in jedem Land der Welt möglich, auch das deutschsprachige Ausland (Österreich, Schweiz) kommt in Frage. Im Allgemeinen sind Stipendien und Fördermöglichkeiten für EU-Länder häufiger und auch im Zuschuss höher. - Kosten
Während des Auslandsaufenthaltes ist die Ausbildungsvergütung weiter zu zahlen. Keine Verpflichtung besteht hingegen zur Übernahme der Reise- und Unterbringungskosten. Hierfür gibt es eine Vielzahl von Förderprogrammen, die diese Kosten übernehmen oder bezuschussen. Gefördert werden auch Gruppenaustausche, für die sich auch einzelne Lehrlinge bewerben können. Informationen zu Förderungen gibt es unter anderem auf der Webseite der Sächsischen Aufbaubank www.sab.sachsen.de. - Vertragliche Regelungen
Der Auslandsaufenthalt wird mit dem Lehrling schriftlich vereinbart und der Handwerkskammer zu Leipzig gemeldet (formlose E-Mail an Mobilitätsberater Thomas Böttcher). Dauert der Aufenthalt länger als vier Wochen, wird ein Ausbildungsplan mit der Kammer abgestimmt. Es wird außerdem empfohlen auch einen Vertrag mit dem aufnehmenden Unternehmen abzuschließen, um etwaige Unklarheiten zu vermeiden. - Berufsschule
Sind Berufsschulzeiten betroffen, muss man sich von der Berufsschule freistellen lassen. Im Ausland muss keine vergleichbare Berufsschule besucht werden, aber der Lehrling ist dazu verpflichtet, den versäumten Lernstoff selbständig nachzuarbeiten. - Berichtsheft
Während des Auslandsaufenthaltes wird das Berichtsheft weitergeführt und der Ausbilder beziehungsweise Meister kontrolliert und unterschreibt dieses weiterhin mindestens monatlich. - Versicherung
Bezüglich der Versicherungen im Ausland besteht in der Regel der Schutz der deutschen Sozialversicherungen weiter. Dies wird mit dem Formular A 1 (früher: E 101) von der Krankenkasse bestätigt. Informationen finden sich im Merkblatt Auslandsaufenthalte während der Ausbildung, die Formulare erhalten Sie bei der Deutschen Verbindungsstelle Krankenversicherung im Ausland. Außerdem empfiehlt sich der Abschluss von Zusatzversicherungen, wie zum Beispiel eine Auslandskrankenversicherung, die Rücktransporte einschließt.
Was muss ich beachten, wenn ich einen ausländischen Praktikanten oder Lehrling aufnehmen möchte? - Zertifikat Mobilität: Beispiele ausgefüllter europass Mobilitätsnachweise auf www.europass-mobilität.de
- Eindrücke der Rückkehrer abfragen.
- Welche Gemeinsamkeiten und Unterschiede gibt es in punkto Arbeit, Werkzeug, Abläufe, sozialem Miteinander?
- Quittungen und Nachweise sammeln (Reise- und Aufenthaltskosten).
- Wenn Stipendium oder Fördermittel genutzt wurden, dann jetzt abrechnen.
- Sich am Firmenstammtisch austauschen und vielleicht damit ein wertvoller Tipp- und Ratgeber für andere werden.
Ansprechpartner: Mobilitätsberater Thomas Böttcher Bild: aboutpixel.de - Joerg Kleinschmidt

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