Startseite

Betriebswirtschaft
Auftragswesen
Betriebsübergabe + -übernahme
Existenzgründung
Gründercoaching
Kapitalbedarf + Finanzierung
Kostenrechnung + Kalkulation
Krisenbewältigung
Marketing
Öffentliche Förderung
Personal
Rechnungen + Belegwesen
Rechtsformen
Stellungnahmen
Unternehmenssicherung
Ansprechpartner
Existenzgründung
Starter-Center
Ablaufplan Existenzgründung
Businessplan + Unternehmenskonzept
Erfüllung steuerlicher Pflichten
Gründercoaching
Handwerksrecht
Idee + Person
Kapitalbedarf + Finanzierung
Kostenrechnung + Kalkulation
Marketing
Öffentliche Förderung
Personal
Rechtsformen
Standortwahl
Umsatz- + Ertragsvorschau
Versicherungen
Ansprechpartner
Außenwirtschaft
Einstieg ins Auslandsgeschäft
Europäische Union
Grenzüberschreitend arbeiten
Außenwirtschaftsförderung
Informationen + Links
Veranstaltungen + Regionales
Enterprise Europe Network
Newsletter Außenwirtschaft
Ansprechpartner
Messen
Messebeteiligung
Fördermöglichkeiten
Denkmalpflege
Mitgliedschaft bei der Handwerkskammer
Internet + Neue Medien
Recht
Arbeits- und Sozialrecht
Zivil- und Wirtschaftsrecht
Öffentliches Recht
Inkassostelle
Vertragsmuster + Formulare
Ansprechpartner
Standortfragen
Landes- + Regionalplanung
Bauleitplanung
Arbeitsstätten
Baubestimmungen
Gewerbeflächenservice
Ansprechpartner
Technik
Arbeitssicherheit
CE-Kennzeichnung
Maschinenbewertung
Zulieferwesen
Auftragswesen
Förderprogramme
Ansprechpartner
Technologie + Innovation
Technologietransfer
Hörsaal Handwerk
Erfinderberatung + Schutzrechte
Förderprogramme
Transferbrief Leipzig
Wettbewerbe + Preise
Qualitätsmanagement
Ansprechpartner
Umwelt + Energie
Betrieblicher Umweltschutz
Betriebliche Energieeffizienz
Umweltgerechtes Bauen
Förderprogramme
Umweltmanagement
Umweltmarketing
Umweltallianz Sachsen
Sächsische Arbeitsschutz-Konferenz
Broschüren + Praxishilfen
Wettbewerbe + Preise
Ansprechpartner
Formulare + Downloads
Existenzgründung
Betriebswirtschaft
Recht
Außenwirtschaft
Erste Hilfe. Bild: pixelio.de - S. Hofschlaeger

Pflichtmitgliedschaft in gewerblichen Berufsgenossenschaften

Stand: Juni 2011

Berufsgenossenschaften sind wichtigster Träger der gesetzlichen Unfallversicherung. Sie befreit den Unternehmer von Ansprüchen seiner Beschäftigten wegen Personenschadens bei schuldhaft verursachten Arbeitsunfällen.

 

Welche Risiken werden durch die gesetzliche Unfallversicherung gedeckt?

  • der Arbeitsunfall,
  • der Wegeunfall,
  • die Berufskrankheit,
  • der Folgeunfall.

Bei der Wahrnehmung der Aufgaben stehen an erster Stelle die Arbeitssicherheit und der Gesundheitsschutz. Jedes Mitgliedsunternehmen wird kostenlos versorgt mit einschlägigen

  • Unfallverhütungsvorschriften,
  • Richtlinien,
  • Sicherheitsregeln,
  • Merkblättern,
  • arbeitsplatzbezogenen Schriften.

Mitgliedschaft

Jeder Unternehmer ist kraft Gesetzes Mitglied in der für ihn zuständigen Berufsgenossenschaft. Die Zuständigkeit ergibt sich aufgrund der jeweiligen Satzung der Berufsgenossenschaft.

 

Anmeldung

Die Eröffnung des Unternehmens ist binnen einer Woche bei der Berufsgenossenschaft anzuzeigen. Die zuständige Berufsgenossenschaft erfahren Sie bei Ihrer Handwerkskammer.

Für weitere Fragen stehen die Mitarbeiter der Hauptabteilung Recht und Organisation bereit. Alle weiteren Informationen erhalten Sie von Ihrer Berufsgenossenschaft.

 

Bild: pixelio.de - S. Hofschlaeger

Anschriften der Berufsgenossenschaften  PDF-Datei [69kB]
Grundsätzliche Zuständigkeit bezogen auf das jeweilige Gewerk  PDF-Datei [108kB]
Service im Überblick