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Pflichtmitgliedschaft in gewerblichen Berufsgenossenschaften

Berufsgenossenschaften sind wichtigster Träger der gesetzlichen Unfallversicherung. Sie befreit den Unternehmer von Ansprüchen seiner Beschäftigten wegen Personenschadens bei schuldhaft verursachten Arbeitsunfällen.
 

Welche Risiken werden durch die gesetzliche Unfallversicherung gedeckt?

  • Arbeitsunfall
  • Wegeunfall
  • Berufskrankheit
  • Folgeunfall
     

Bei der Wahrnehmung der Aufgaben stehen an erster Stelle die Arbeitssicherheit und der Gesundheitsschutz. Jedes Mitgliedsunternehmen wird kostenlos versorgt mit einschlägigen

  • Unfallverhütungsvorschriften,
  • Richtlinien,
  • Sicherheitsregeln,
  • Merkblättern,
  • arbeitsplatzbezogenen Schriften.
     

Mitgliedschaft

Jeder Unternehmer ist kraft Gesetzes Mitglied in der für ihn zuständigen Berufsgenossenschaft. Die Zuständigkeit ergibt sich aufgrund der jeweiligen Satzung der Berufsgenossenschaft.
 

Anmeldung

Die Eröffnung des Unternehmens ist binnen einer Woche bei der Berufsgenossenschaft anzuzeigen. Die zuständige Berufsgenossenschaft erfahren Sie bei Ihrer Handwerkskammer.

Für weitere Fragen stehen die Mitarbeiter der Abteilung Recht und Organisation bereit. Alle weiteren Informationen erhalten Sie von Ihrer Berufsgenossenschaft.

Stand: Dezember 2022

richter-markus-web2023 Marco Kitzing

Markus Richter

Abteilungsleiter Recht und Organisation

Dresdner Straße 11/13

04103 Leipzig

Tel. 0341 2188-210

Fax 0341 2188-25210

richter.m--at--hwk-leipzig.de

scherf-katja www.foto-zentrum-leipzig.de

Katja Scherf

Justiziarin

Dresdner Straße 11/13

04103 Leipzig

Tel. 0341 2188-212

Fax 0341 2188-25212

scherf.k--at--hwk-leipzig.de