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Beratung |
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Pflichtmitgliedschaft in gewerblichen BerufsgenossenschaftenStand: Juni 2011 Berufsgenossenschaften sind wichtigster Träger der gesetzlichen Unfallversicherung. Sie befreit den Unternehmer von Ansprüchen seiner Beschäftigten wegen Personenschadens bei schuldhaft verursachten Arbeitsunfällen. Welche Risiken werden durch die gesetzliche Unfallversicherung gedeckt? der Arbeitsunfall, der Wegeunfall, die Berufskrankheit, der Folgeunfall.
Bei der Wahrnehmung der Aufgaben stehen an erster Stelle die Arbeitssicherheit und der Gesundheitsschutz. Jedes Mitgliedsunternehmen wird kostenlos versorgt mit einschlägigen Mitgliedschaft Jeder Unternehmer ist kraft Gesetzes Mitglied in der für ihn zuständigen Berufsgenossenschaft. Die Zuständigkeit ergibt sich aufgrund der jeweiligen Satzung der Berufsgenossenschaft. Anmeldung Die Eröffnung des Unternehmens ist binnen einer Woche bei der Berufsgenossenschaft anzuzeigen. Die zuständige Berufsgenossenschaft erfahren Sie bei Ihrer Handwerkskammer. Für weitere Fragen stehen die Mitarbeiter der Hauptabteilung Recht und Organisation bereit. Alle weiteren Informationen erhalten Sie von Ihrer Berufsgenossenschaft. Bild: pixelio.de - S. Hofschlaeger

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