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Handwerk begrüßt die Ausweitung der Absetzbarkeit von Handwerkerrechnungen im Privathaushalt

Rabatt per Steuererklärung für Haus- und Wohnungseigentümer

27. April 2006 | Seit dem 7. April ist es amtlich, die steuerliche Absetzbarkeit handwerklicher Tätigkeiten im Privathaushalt wird ausgeweitet. Die neue Regelung beinhaltet eine Vielzahl von handwerklichen Tätigkeiten und geht damit über die bisher geltende Norm hinaus, die lediglich "einfache Arbeiten" umfasste.

Begünstigt sind nunmehr sämtliche Reparatur- und Erhaltungsarbeiten in der selbstgenutzten Immobilie des Auftraggebers. Dem Auftraggeber derartiger Leistungen werden 20 Prozent (maximal 600 Euro) der auf die reine Arbeitsleistung entfallenden Kosten im Zuge der Einkommensteuererklärung erstattet.

"Damit wird ein wirksamer Beitrag dazu geleistet, dass das Handwerk gegenüber der Schwarzarbeit konkurrenzfähiger zu machen", stellte Präsident Dirschka fest. "Zugleich wird die Begünstigung den Staat nicht die Summen kosten, welche Kritiker vermuten, da durch die Zunahme an Aufträgen zusätzliche Steuereinnahmen und Sozialversicherungsbeiträge gezahlt werden."
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