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Internationale Geschäfte. Bild: pixelio.de - Stephanie Hofschlaeger

Das EU-Mehrwertsteuerpaket 2010 - Neuregelungen bei grenzüberschreitenden Geschäften

Zum 1. Januar 2010 treten die neuen EU-Regelungen zur Mehrwertsteuer in Kraft. Mit dem sogenannten EU-Mehrwertsteuerpaket soll die umsatzsteuerliche Behandlung grenzüberschreitend erbrachter Leistungen innerhalb der 27 EU-Mitgliedsstaaten erleichtert werden. So wird unter anderem die Bestimmung des Ortes von sonstigen Leistungen bei Leistungserbringung im Ausland neu geregelt.

Demnach ist im B2B-Bereich, bei Leistungen zwischen Unternehmen, ab Anfang 2010 grundsätzlich nicht mehr der Sitz des Leistungserbringers umsatzsteuerrechtlich maßgeblich, sondern der Sitz des Leistungsempfängers. Steuerschuldner ist bei möglicher Anwendung des „Reverse-Charge-Verfahrens" dann der im Ausland ansässige Auftraggeber. Im Gegensatz dazu wird bei Leistungen an Endverbraucher, im sogenannten B2C-Bereich, bis auf wenige Ausnahmen die Umsatzsteuer am Sitz des Leistungserbringers geschuldet.

Zusammenfassenden Meldung ist für bestimmte grenzüberschreitende Dienstleistungen verpflichtend

Neu ist ab Januar 2010 außerdem, dass die Abgabe einer Zusammenfassenden Meldung (ZM) für bestimmte grenzüberschreitende Dienstleistungen verpflichtend ist, die zeitnäher als bisher zu erstellen ist. Damit werden neben innergemeinschaftlichen Lieferungen künftig auch alle innergemeinschaftlichen Leistungen erfasst. Die ZM dient der Finanzverwaltung als Kontrollinstrument und Verstöße gegen die Meldepflicht können mit empfindlichen Bußgeldern belegt werden.

Weitere Veränderungen betreffen das Vorsteuer-Vergütungsverfahren. Ab 2010 werden Anträge auf Vorsteuererstattung ausschließlich in elektronischer Form in dem Land gestellt, in dem das erstattungsberechtigte Unternehmen ansässig ist. In Deutschland ist das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) die zuständige Behörde.

Rechtzeitig auf die bevorstehenden Änderungen vorbereiten

Unternehmen, die grenzüberschreitend tätig sind, sollten sich rechtzeitig auf die bevorstehenden Änderungen vorbereiten und ihre Geschäftsprozesse hinsichtlich möglicher Anpassungen analysieren und ihr Rechnungswesen an die neuen Regelungen anpassen.

Ansprechpartner bei der Handwerkskammer zu Leipzig ist Antje Barthauer, Beraterin Außenwirtschaft.
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